Wieso zum Kieferorthopäden ? (synonym: Fachzahnarzt für Kieferorthopädie)
Nach dem Studium der Zahnmedizin erfolgt eine 4 jährige Weiterbildung Diese Weiterbildung erfolgt ganztägig in weiterbildungsberechtigter KFO-Praxis und Fachklinik für Kieferorthopädie. Der Abschluß der Fachzahnarztausbildung erfolgt durch Vorlage der Ausbildungsunterlagen und eine mündliche Prüfung vor einem ausgewählten Prüfungsausschuß.
Hinweis: der MSc Kieferorthopädie ist somit kein Kieferorthopädie oder Fachzahnarzt für Kieferorthopädie
Wann muss ein Kind erstmalig vorgestellt werden?
ein Kind sollte behandlungswillig und -fähig sein - m.E. mit 9 bis 10 Jahren, sofern den Eltern oder dem Zahnarzt vorher keine Unregelmäßigkeit auffällt.
Benötige ich für die Untersuchung eine Überweisung?
Nein - grundsätzlich nicht. Sie können selbst entscheiden, ob Sie zum Kieferorthopäden gehen oder nicht.
Wann ist der beste Zeitpunkt für den Beginn einer Behandlung?
Im Alter zwischen 12 und 14 Jahren stellt sich bei Jugendlichen der pubertäre Wachstumsschub ein, dieser ist wichtig bei der Korrektur von Kieferfehllagen.
Können auch Erwachsene behandelt werden?
Grundsätzlich ja - dabei müssen sowohl der Knochen und Zähne gesund sein, allerdings können keine orthopädischen Korrekturen durchgeführt werden, sondern nur orthodontische, d.h. nur reine Zahnbewegungen ohne Beeinflussung des Wachstums. Eine Behandlung ist in jedem Alter möglich, da Zähne zeitlebens im Knochen bewegt werden können.
Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung?
Im Durchschnitt zwischen zwei und vier Jahren bei Kindern - bei Erwachsenen durchschnittlich zwischen 6 und 18 Monaten.
Warum müssen Zähne gezogen werden?
Es geht leider nicht immer ohne - selbst in modernen Praxen liegt die Quote bei ca. 25 %. Die häufigsten Gründe sind Platzmangel, bei offenem Biß, als Ausgleich bei Nichtanlagen, bei großem Überbiß (nach Wachstumsabschluß), nicht zu vergessen bei Karies, um dann die Lücke kieferorthopädisch zu schließen.
Müssen immer Weisheitszähne entfernt werden?
Nein - diese müssen nur entfernt werden, wenn kein ausreichender Platz vorhanden ist oder die Position ungünstig ist - in der Regel sollte keine Entfernung vor dem 14. Lebensjahr erfolgen. Das Zusammenschieben der Frontzähne hat in der Regel nichts mit dem Durchbruch der Weisheitszähne zu tun.
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